Eingehaustes Gerüst – Tarif und Soziales im Gerüstbauer-Handwerk

Tarif & Soziales

Tarif & Sozialkassen im Gerüstbau.

Wer im Gerüstbauer-Handwerk arbeitet oder einen Betrieb führt, trifft auf eigene Institutionen: die SOKA-GERÜST, die BG BAU, den Rahmentarifvertrag und den Mindestlohn der Branche. Diese Seite erklärt verständlich und neutral, wer wofür zuständig ist – und grenzt das Gerüstbauer-Handwerk klar vom Bauhauptgewerbe (SOKA-BAU, BRTV) ab.

Überblick

Wer macht was im Gerüstbau?

Im Gerüstbauer-Handwerk greifen mehrere Systeme ineinander: die gesetzliche Unfallversicherung (BG BAU), das tarifliche Sozialkassenverfahren (SOKA-GERÜST) und die Tarifverträge der Branche (Rahmentarifvertrag und Mindestlohn). Wichtig ist die Abgrenzung: Das Gerüstbauer-Handwerk ist ein eigenes Gewerk mit eigenen Tarifwerken – die Einrichtungen des Bauhauptgewerbes (SOKA-BAU, BRTV, BBTV) gelten dort nicht.

Institutionen & Tarifwerke – wer gilt für wen
Einrichtung / TarifwerkAufgabeGilt für
BG BAU – Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftGesetzliche Unfallversicherung: Prävention, Rehabilitation, EntschädigungAlle Baubetriebe inkl. Gerüstbau (Pflicht)
SOKA-GERÜST – Sozialkasse des GerüstbaugewerbesSozialkassenverfahren: Urlaub, tarifliche Zusatzrente, BerufsbildungGerüstbauer-Handwerk (Pflicht)
RTV GerüstbauerhandwerkRahmentarifvertrag: Arbeitszeit, Urlaub, LohngrundlagenGerüstbauer-Handwerk
TV Mindestlohn GerüstbauAllgemeinverbindlicher BranchenmindestlohnAlle, die in DE Gerüstbauarbeiten ausführen
SOKA-BAU (ULAK + ZVK)Sozialkassen des BauhauptgewerbesBauhauptgewerbe – nicht das Gerüstbauer-Handwerk
BRTV / BBTVRahmen- bzw. Berufsbildungstarifvertrag des BaugewerbesBauhauptgewerbe – nicht das Gerüstbauer-Handwerk

SOKA-GERÜST

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes.

Das Gerüstbauer-Handwerk hat eine eigene Sozialkasse: die SOKA-GERÜST (Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes) mit Sitz in Wiesbaden. Grundlage ist das tarifliche Sozialkassenverfahren des Gerüstbauer-Handwerks, das durch Allgemeinverbindlicherklärung für die gesamte Branche gilt. Betriebe, deren Tätigkeit überwiegend aus Gerüstbauarbeiten besteht, sind beitragspflichtig.

Die SOKA-GERÜST führt – ähnlich wie die SOKA-BAU im Bauhauptgewerbe – drei Verfahren durch:

  • Urlaubsverfahren – sichert übertragbare Urlaubsansprüche trotz häufig wechselnder Arbeitgeber und witterungsbedingter Unterbrechungen.
  • Tarifliche Zusatzrente – eine zusätzliche Altersvorsorge für die Beschäftigten der Branche.
  • Berufsbildung – Förderung von Berufsausbildung und Berufsfortbildung im Gerüstbau.
Urlaub im Gerüstbauer-Handwerk – nach Angaben der SOKA-GERÜST (Stand: Juni 2026)
Regelung
Urlaubsanspruch1 Urlaubstag je 12 Beschäftigungstage → 30 Tage bei ganzjähriger Beschäftigung
Schwerbehinderte1 Urlaubstag je 10 Beschäftigungstage → 36 Tage
Urlaubsvergütung14,82 % des Bruttolohns – Urlaubsentgelt (11,4 %) zzgl. 30 % zusätzliches Urlaubsgeld (= Zuschlag auf das Urlaubsentgelt)
GrundlageRahmentarifvertrag (§ 8 Urlaub) + Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV) Gerüstbauerhandwerk

Abgrenzung

SOKA-GERÜST oder SOKA-BAU?

Beide Namen werden oft verwechselt – sie betreffen aber verschiedene Gewerke. Die SOKA-BAU bündelt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) und ist für das Bauhauptgewerbe zuständig. Für das Gerüstbauer-Handwerk ist dagegen die SOKA-GERÜST zuständig.

Maßgeblich für die Zuordnung ist die überwiegende betriebliche Tätigkeit: Wer gewerblich Gerüste auf- und abbaut, fällt unter das Sozialkassenverfahren des Gerüstbauer-Handwerks. Die genaue Abgrenzung kann im Einzelfall streitig sein und ist mehrfach Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen gewesen – etwa bei Betrieben, die neben dem Gerüstbau weitere Leistungen erbringen. Im Zweifel hilft eine Teilnahmeprüfung bei der jeweiligen Sozialkasse.

BG BAU

Gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft.

Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtversicherung. Ihre Aufgaben:

  • Prävention – Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vorschriften und Regeln (DGUV), Beratung und Qualifizierung. Im Gerüstbau besonders relevant: Absturzschutz und sichere Aufbau- und Verwendungsanleitungen.
  • Rehabilitation – medizinische und berufliche Wiedereingliederung nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.
  • Entschädigung – Geldleistungen (z. B. Renten) für Versicherte und Hinterbliebene.

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung wird zugleich die Haftung des Unternehmers für Arbeitsunfälle abgelöst.

Tarifverträge

Rahmentarifvertrag & Mindestlohn im Gerüstbau.

Das Gerüstbauer-Handwerk hat einen eigenen Rahmentarifvertrag (RTV). Er wurde zwischen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk / dem Bundesverband Gerüstbau und der Gewerkschaft IG BAU geschlossen und regelt unter anderem Arbeitszeit, Urlaub und die Lohngrundlagen der Branche.

Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk (allgemeinverbindlich)
Gültig abMindestlohn je Stunde
1. Januar 202614,35 €
1. Januar 202714,90 €

Grundlage: Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauer-Handwerk (TV Mindestlohn) vom 25. September 2025, durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Dezember 2025) für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, einschließlich entsandter Beschäftigter. Stand: 1. Januar 2026.

Davon zu unterscheiden sind die Tarifwerke des Bauhauptgewerbes: der BRTV (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) und der BBTV (Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe). Sie regeln Rahmenbedingungen bzw. die Berufsbildung im Bauhauptgewerbe und gelten nicht für das Gerüstbauer-Handwerk, das hierfür seinen eigenen RTV und das Verfahren der SOKA-GERÜST nutzt.

FAQ

Häufige Fragen

Muss jeder Gerüstbaubetrieb in Deutschland in die SOKA-GERÜST zahlen?

Das Sozialkassenverfahren des Gerüstbauer-Handwerks ist allgemeinverbindlich. Betriebe, deren Tätigkeit überwiegend aus Gerüstbauarbeiten besteht, sind grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA-GERÜST). Die Zuordnung richtet sich nach der überwiegenden betrieblichen Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen SOKA-BAU und SOKA-GERÜST?

SOKA-BAU (ULAK und ZVK) ist die Sozialkasse des Bauhauptgewerbes. Das Gerüstbauer-Handwerk hat mit der SOKA-GERÜST (Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes) eine eigene Sozialkasse mit eigenem Rahmen- und Sozialkassen-Tarifvertrag. Gerüstbaubetriebe zahlen daher an die SOKA-GERÜST, nicht an die SOKA-BAU.

Wie hoch ist der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk?

Der allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlohn beträgt 14,35 € je Stunde ab dem 1. Januar 2026 und 14,90 € je Stunde ab dem 1. Januar 2027. Er gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, einschließlich entsandter Beschäftigter. Stand: 1. Januar 2026.

Wofür ist die BG BAU zuständig?

Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft. Sie übernimmt Prävention, Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Entschädigung – und löst damit die Haftung des Unternehmers ab. Die Versicherung ist eine Pflichtversicherung.

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